Artikel 22 VO (EU) 2012/258
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 30. September 2013.
Artikel 13 Absätze 1 und 2 gelten indessen ab dem dreißigsten Tag nach dem Datum, an dem das VN-Feuerwaffenprotokoll nach seinem Abschluss gemäß Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in der Europäischen Union in Kraft tritt.
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