Präambel VO (EU) 2012/291

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 992/95 des Rates vom 10. April 1995 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für einige Agrar- und Fischereierzeugnisse mit Ursprung in Norwegen(1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a und b,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Ein Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Norwegen andererseits über zusätzliche Handelspräferenzen bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen wurde auf der Grundlage von Artikel 19 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erzielt. Das Abkommen wurde mit dem Beschluss 2011/818/EU(2) im Namen der EU durch den Rat angenommen.
(2)
In diesem Abkommen sind eine weitere schrittweise Liberalisierung des Agrarhandels auf präferenzieller Grundlage und auf der Grundlage der Gegenseitigkeit und des beiderseitigen Nutzens und neue zollfreie Jahreskontingente bei der Einfuhr in die Europäische Union von bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit Ursprung in Norwegen vorgesehen.
(3)
Zur Durchführung der im Abkommen festgelegten neuen Zollkontingente muss die Verordnung (EG) Nr. 992/95 geändert werden.
(4)
Die Verordnung (EG) Nr. 992/95 sollte daher entsprechend geändert werden.
(5)
In Einklang mit dem Beschluss 2011/818/EU sind die neuen Zollkontingente ab 1. Januar 2012 anwendbar. Die vorliegende Verordnung sollte daher ab demselben Zeitpunkt gelten.
(6)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 101 vom 4.5.1995, S. 1.

(2)

ABl. L 327 vom 9.12.2011, S. 1.

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