ANHANG VO (EU) 2012/297

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
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Ein rechteckiges Erzeugnis mit den Maßen von etwa 60 × 300 cm aus zwei miteinander verklebten Lagen (eine Lage Spinnstoff und eine Lage Papier), insgesamt etwa 0,26 mm dick.

Die Spinnstofflage besteht aus einem synthetischen (Polyester-)Vliesstoff mit einer Dicke von etwa 0,18 mm und einem Gewicht von etwa 48,3 g/m2. Die Papierlage hat eine Dicke von etwa 0,08 mm und ein Gewicht von etwa 20,9 g/m2.

Die sichtbare Seite der Papierlage ist leicht strukturiert und mit vier senkrecht über die gesamte Länge verlaufenden Baumwollkordeln beklebt (Schnüre). Auf derselben Seite verlaufen in Abständen von rund 4 cm dünne Bambusstäbchen horizontal über die gesamte Breite.

Die Ware ist vielseitig einsetzbar, z. B. als Schiebevorhang, Raumteiler, zum Verdecken offener Ablagen, als Türersatz usw.

(Schiebevorhang)

(Siehe Abbildung Nr. 657)(*)

63039210

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 zur Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Anmerkung 1 zu Kapitel 63, der Anmerkung 7 Buchstabe e zu Abschnitt XI sowie dem Wortlaut der KN-Codes 6303, 630392 und 63039210.

Der Vliesstoff verleiht der Ware aufgrund seiner Menge und seines Gewichts sowie seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung der Ware den wesentlichen Charakter (siehe auch HS-Erläuterung zur Allgemeinen Vorschrift 3 b Ziffer VIII). Ohne die verstärkende Funktion des Vliesstoffs wäre die vorgesehene Verwendung nicht möglich. Daher kann die Ware nicht als Papiererzeugnis in Kapitel 48 eingereiht werden.

Da die Ware aus zwei verschiedenen miteinander verbundenen Materialien (dem Polyestervliesstoff und dem Papier) besteht, gilt sie als konfektioniert im Sinne der Anmerkung 7 Buchstabe e zu Abschnitt XI.

Da die dünnen Bambusstäbchen in Abständen von rund 4 cm aufgeklebt sind, wird davon ausgegangen, dass sie der Dekoration dienen und nicht zur Verstärkung der Ware beitragen. Daher ist eine Einreihung in Kapitel 46 als Bambuserzeugnis ausgeschlossen.

Aufgrund ihrer Größe, der Möglichkeit zur Kürzung auf die gewünschte Länge durch einfaches Abschneiden und der Tatsache, dass sie für mehrere vorhangartige Verwendungszwecke genutzt werden kann, verfügt die Ware über die objektiven Eigenschaften einer Gardine, eines Vorhangs oder eines Innenrollos.

Sie ist daher als Gardine, Vorhang oder Innenrollo aus synthetischen Chemiefasern in den KN-Code 63039210 einzureihen.

Fußnote(n):

(*)

Die Abbildung dient nur zur Information.

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