ANHANG VO (EU) 2012/299
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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Ein tragbares, batteriebetriebenes, elektronisches Multifunktionsgerät in einem Gehäuse mit Abmessungen von etwa 10 × 9,5 × 10,5 cm ausgestattet mit
Das Gerät kann folgende Funktionen ausführen:
(*) Siehe Abbildung. |
85271399 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8527, 852713 und 85271399. Da das Gerät für die Ausführung mehrerer der in Kapitel 85 genannten Funktionen bestimmt ist, ist es gemäß Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI als das Gerät einzureihen, das die Hauptfunktion ausführt. Angesichts der objektiven Merkmale des Geräts, insbesondere seiner Gestaltung und Konzeption, ist es zur Nutzung als Radiowecker bestimmt. Die Tonwiedergabe wird als zweitrangig betrachtet. In Anbetracht der geringen Größe und Auflösung des Bildschirms wird auch die Wiedergabe von Bildern und Videos als zweitrangig betrachtet. Die Hauptfunktion des Geräts ist daher die eines Empfangsgeräts für Rundfunk, das in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät und einer Uhr kombiniert ist. Das Gerät ist daher in KN-Code 85271399 als anderes Rundfunkempfangsgerät, das ohne externe Energiequelle betrieben werden kann und mit Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräten kombiniert ist, einzureihen. |
Fußnote(n):
- (*)
Die Abbildung dient nur zur Information.
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