ANHANG VO (EU) 2012/300

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Ein rechteckiger Standfuß mit Abmessungen von etwa 55 × 31 cm, aus Glas aus geschmolzenem Siliciumdioxid, mit einer Dicke von 8 mm.

Der Standfuß umfasst einen 5 cm hohen Glaszylinder mit einem Durchmesser von 5,5 cm und einer besonders hergerichteten Haltevorrichtung.

Mit der Haltevorrichtung ist eine rechteckige Konsole aus Kunststoff mit Abmessungen von etwa 17 × 10 × 2,5 cm verbunden.

Der Standfuß wird als Halterung für ein Fernsehgerät verwendet, das beispielsweise auf einen Tisch gestellt werden soll.

(*) Siehe Abbildung.

70200010

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 702000 und 70200010.

Der Standfuß ist für den Betrieb eines Fernsehgerätes der Position 8528 nicht erforderlich. Eine Einreihung in die Position 8529 als Teil, das erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8525 bis 8528 bestimmt ist, ist daher ausgeschlossen.

Der Standfuß ist daher nach dem Stoff oder Bestandteil einzureihen, der ihm seinen wesentlichen Charakter verleiht (Glas).

Die Ware ist daher in den KN-Code 70200010 als andere Ware aus Glas aus geschmolzenem Siliciumdioxid einzureihen.

Fußnote(n):

(*)

Die Abbildung dient nur zur Information.

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