Artikel 3 VO (EU) 2012/334

Die mit der Verordnung (EG) Nr. 600/2005 zugelassene Zubereitung Saccharomyces cerevisiae NCYC Sc47 sowie Vormischungen und Mischfuttermittel, die diese Zubereitung enthalten und gemäß der Richtlinie 70/524/EWG vor Inkrafttreten dieser Verordnung gekennzeichnet worden sind, dürfen bis zur Erschöpfung der Bestände weiter in Verkehr gebracht und verwendet werden.

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