ANHANG XI VO (EU) 2012/36

Liste der Kategorien von Gütern nach Artikel 11c

EX-KN-Code Bezeichnung
97050000
1.
Mehr als 100 Jahre alte archäologische Gegenstände aus
97060000
Grabungen und archäologischen Funden zu Lande oder unter Wasser
archäologischen Stätten
archäologischen Sammlungen

97050000

97060000

2.
Bestandteile von Kunst- und Baudenkmälern oder religiösen Denkmälern, die aus deren Aufteilung stammen und älter sind als 100 Jahre
9701
3.
Bilder und Gemälde, die nicht unter die Kategorien 4 oder 5 fallen, aus jeglichem Material und auf jeglichem Träger vollständig von Hand hergestellt(1)
9701
4.
Aquarelle, Gouachen und Pastelle, auf jeglichem Träger vollständig von Hand hergestellt(1)

6914

9701

5.
Mosaike, die nicht unter die Kategorien 1 oder 2 fallen, aus jeglichem Material vollständig von Hand hergestellt, und Zeichnungen, aus jeglichem Material und auf jeglichem Träger vollständig von Hand hergestellt(1)

Kapitel 49

97020000

84425080

6.
Original-Radierungen, -Stiche, -Serigraphien, und -Lithographien und lithographische Matrizen sowie Original-Plakate(1)
97030000
7.
Nicht unter die Kategorie 1 fallende Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst und Kopien, die auf dieselbe Weise wie das Original hergestellt worden sind(1)

3704

3705

3706

49119100

8.
Photographien, Filme und die dazugehörigen Negative(1)

97020000

97060000

49011000

49019900

49040000

49059100

49059900

49060000

9.
Wiegendrucke und Handschriften, einschließlich Landkarten und Partituren, als Einzelstücke oder Sammlung(1)

97050000

97060000

10.
Bücher, die älter sind als 100 Jahre, als Einzelstücke oder Sammlung
97060000
11.
Gedruckte Landkarten, die älter sind als 200 Jahre

3704

3705

3706

4901

4906

97050000

97060000

12.
Archive aller Art, mit Archivalien, die älter sind als 50 Jahre, auf allen Trägern
97050000
13.
a)
Sammlungen und Einzelexemplare aus zoologischen, botanischen, mineralogischen oder anatomischen Sammlungen(2),
97050000
b)
Sammlungen(2) von historischem, paläontologischem, ethnographischem oder numismatischem Wert,

97050000

Kapitel 86-89

14.
Verkehrsmittel, die älter sind als 75 Jahre
15.
Sonstige Antiquitäten, die nicht unter die Kategorien 1 bis 14 fallen
a)
zwischen 50 und 100 Jahre alte Antiquitäten
Kapitel 95
Spielzeug, Spiele
7013
Gegenstände aus Glas
7114
Gold- und Silberschmiedearbeiten
Kapitel 94
Möbel und Einrichtungsgegenstände
Kapitel 90
optische, photographische und kinematographische Instrumente
Kapitel 92
Musikinstrumente
Kapitel 91
Uhrmacherwaren
Kapitel 44
Holzwaren
Kapitel 69
keramische Waren
58050000
Tapisserien
Kapitel 57
Teppiche
4814
Tapeten
Kapitel 93
Waffen
97060000
b)
mehr als 100 Jahre alte Antiquitäten.

Fußnote(n):

(1)

Die älter sind als 50 Jahre und nicht ihren Urhebern gehören.

(2)

Entsprechend folgender Begriffsbestimmung durch den Gerichtshof in seinem Urteil in der Rechtssache 252/84: „Sammlungsstücke im Sinne der Tarifnummer 97.05 des GZT sind Gegenstände, die geeignet sind, in eine Sammlung aufgenommen zu werden, das heißt Gegenstände, die verhältnismäßig selten sind, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Verwendungszweck gemäß benutzt werden, Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen sind und einen hohen Wert haben” .

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