ANHANG I VO (EU) 2012/383

Allgemeine Anforderungen an Führerscheine, die einen Mikrochip enthalten

Die in diesem Anhang aufgeführten allgemeinen Anforderungen an Führerscheine, die einen Mikrochip enthalten, beruhen auf internationalen Normen, insbesondere auf den Normen der ISO/IEC-Reihe 18013. Sie umfassen:

die Spezifikationen in Bezug auf den Mikrochip und die logische Datenstruktur auf dem Mikrochip,

die Spezifikationen in Bezug auf die zu speichernden harmonisierten und zusätzlichen Angaben und

die Spezifikationen in Bezug auf die Datenschutzmechanismen für die digital auf dem Mikrochip gespeicherten Angaben.

I.1
ABKÜRZUNGEN

AbkürzungBedeutung
AIDApplication Identifier (Anwendungskennung)
BAPBasic Access Protection (grundlegender Zugangsschutz)
DGData Group (Datengruppe)
EAL 4+Evaluation Assurance Level 4 Augmented (Vertrauenswürdigkeitsstufe 4+)
EFElementary File (Elementardatei)
EFIDElementary File Identifier (Kennung der Elementardatei)
eMRTDMachine Readable Travel Document (maschinenlesbares Reisedokument)
ICCIntegrated Circuit Card (Chipkarte)
ISOInternational Organization for Standardization (Internationale Organisation für Normung)
LDSLogical Data Structure (logische Datenstruktur)
PICCProximity Integrated Circuit Card (kontaktlose Chipkarte)
PIXProprietary Application Identifier Extension (Anwendungskennungs-Erweiterung des Providers)
RIDRegistered Application Identifier (registrierte Anwendungskennung)
SOdDocument Security Object (Sicherheitsobjekt)

I.2
AUF DEM MIKROCHIP GESPEICHERTE ANGABEN

I.2.1
Harmonisierte obligatorische und fakultative Führerscheinangaben

Auf dem Mikrochip werden die in Anhang I Absatz 3 der Richtlinie 2006/126/EG aufgeführten harmonisierten Führerscheinangaben gespeichert. Entscheidet sich ein Mitgliedstaat für die Aufnahme von in Anhang I Absatz 3 der Richtlinie 2006/126/EG als fakultativ gekennzeichneten Angaben, so werden diese ebenfalls auf dem Mikrochip gespeichert.

I.2.2
Zusätzliche Angaben

Nach Konsultation der Kommission dürfen die Mitgliedstaaten zusätzliche Angaben auf dem Mikrochip speichern, sofern dies nicht zu Beeinträchtigungen der Durchführung der Richtlinie 2006/126/EG führt. Mitgliedstaaten, die beabsichtigen, zusätzliche Angaben zu speichern, übermitteln der Kommission detaillierte Informationen über die Art der zusätzlichen Angaben und die Gründe für die Speicherung dieser Angaben auf dem Mikrochip. Die Kommission prüft diese Informationen und nimmt gegebenenfalls vor dem Hintergrund der in diesem Anhang festgelegten Anforderungen und nach Konsultation der gemäß Artikel 29 der Richtlinie 95/46/EG eingerichteten Datenschutzgruppe Stellung. In ihrer Stellungnahme gibt die Kommission erforderlichenfalls auch an, ob die zusätzlichen Angaben in der EU-Führerscheinanwendung oder einer anderen Anwendung zu speichern sind.

I.3
MIKROCHIP

I.3.1
Art des Speichermediums

Das Speichermedium für Führerscheinangaben besteht aus einem Mikrochip mit einer Kontaktschnittstelle, einer kontaktlosen Schnittstelle oder einer Kombination aus beiden (duale Schnittstelle) gemäß Anhang II Nummer 1 dieser Verordnung.

I.3.2
Anwendungen

Alle Daten auf einem Mikrochip werden in Anwendungen gespeichert. Alle Anwendungen auf dem Mikrochip werden anhand eines eindeutigen Codes, der Anwendungskennung (AID), gemäß Anhang II Nummer 2 identifiziert.

I.3.2.1
EU-Führerscheinanwendung

Obligatorische und fakultative Führerscheinangaben werden auf der dazu vorgesehenen EU-Führerscheinanwendung gespeichert. Die AID für die EU-Führerscheinanwendung lautet A0 00 00 04 56 45 44 4C 2D 30 31 und setzt sich zusammen aus

der registrierten Anwendungskennung (RID) der Europäischen Kommission A0 00 00 04 56

sowie aus der Anwendungskennungserweiterung des Providers (PIX) 45 44 4C 2D 30 31 (EDL-01).

Die Daten werden im Rahmen einer logischen Datenstruktur (LDS) in Datengruppen (DG) zusammengefasst. Die Datengruppen werden als Elementardateien (EF) in der EU-Führerscheinanwendung gespeichert und entsprechend Anhang II Nummer 3 geschützt.

I.3.2.2
Sonstige Anwendungen

Neben der EU-Führerscheinanwendung gibt es eine oder mehrere spezifische Anwendungen zur Speicherung sonstiger zusätzlicher Angaben. Jede dieser Anwendungen wird anhand einer eindeutigen AID identifiziert.

I.4
LOGISCHE DATENSTRUKTUR DER EU-FÜHRERSCHEINANWENDUNG

I.4.1
Logische Datenstruktur

Die Führerscheinangaben werden in einer logischen Datenstruktur (LDS) gemäß Anhang II Nummer 4 auf dem Mikrochip gespeichert. In diesem Absatz sind zusätzliche Anforderungen an die obligatorischen, fakultativen und zusätzlichen DG festgelegt. Jede Datengruppe wird in einer Elementardatei (EF) gespeichert. Die für die EU-Führerscheinanwendung zu verwendenden EF werden anhand der Elementardateikennungen (EFID) und der Kurz-Elementardateikennung (Short EFID) gemäß Anhang II Nummer 5 identifiziert.

I.4.2
Obligatorische Datengruppen

Die obligatorischen und fakultativen Datenelemente werden in den folgenden DG gespeichert:

DG 1: alle obligatorischen und fakultativen Datenelemente auf dem Dokument, mit Ausnahme des Gesichts und der Unterschrift,

DG 5: Bild der Unterschrift des Führerscheininhabers,

DG 6: Bild des Gesichts des Führerscheininhabers.

Die Daten der DG 1 werden gemäß Absatz I.6 dieses Anhangs sowie gemäß Anhang II Nummer 6 strukturiert. Die in anderen DG enthaltenen Daten werden gemäß den in Anhang II Nummer 7 aufgeführten Spezifikationen gespeichert.

I.4.3
Zusätzliche Datengruppen

Die zusätzlichen Datenelemente werden in den folgenden DG gespeichert:

DG 2: Angaben zum Führerscheininhaber, mit Ausnahme biometrischer Daten,

DG 3: Angaben zur ausstellenden Behörde,

DG 4: Foto (Porträt),

DG 7: biometrische Daten (zu den Fingerabdrücken) des Führerscheininhabers,

DG 8: biometrische Daten (zur Iris) des Führerscheininhabers,

DG 11: sonstige Angaben, wie z. B. der vollständige Name des Führerscheininhabers im nationalen Alphabet.

Die in diesen DG enthaltenen Daten werden gemäß den in Anhang II Nummer 8 aufgeführten Spezifikationen gespeichert.

I.5
DATENSCHUTZMECHANISMEN

Zur Validierung der Authentizität und Integrität des Mikrochips und der darauf gespeicherten Daten sowie zur Beschränkung des Zugangs zu Führerscheindaten sind angemessene Mechanismen anzuwenden. Die Daten auf dem Mikrochip werden gemäß den in Anhang II Nummer 3 aufgeführten Spezifikationen geschützt. Dieser Absatz enthält weitere einzuhaltende Anforderungen.

I.5.1
Überprüfung der Authentizität

I.5.1.1
Obligatorische passive Authentifizierung

Alle in der EU-Führerscheinanwendung gespeicherten DG werden im Wege der passiven Authentifizierung geschützt. Die mit der passiven Authentifizierung in Verbindung stehenden Daten müssen den in Anhang II Nummer 9 festgelegten Anforderungen entsprechen.

I.5.1.2
Fakultative aktive Authentifizierung

Fakultative aktive Authentifizierungsmechanismen werden angewandt, um sicherzustellen, dass der ursprüngliche Mikrochip nicht ausgetauscht wurde.

I.5.2
Zugangsbeschränkung

I.5.2.1
Obligatorischer grundlegender Zugangsschutz

Der Mechanismus für den grundlegenden Zugangsschutz (BAP) wird auf alle Daten in der EU-Führerscheinanwendung angewandt. Im Interesse der Interoperabilität mit bestehenden Systemen, z. B. für maschinenlesbare Reisedokumente (eMRTD), ist ein einzeiliger maschinenlesbarer Bereich (Machine Readable Zone, MRZ) gemäß Anhang II Nummer 10 vorzusehen. Der für den Zugriff auf den Chip verwendete Schlüssel Kdoc wird aus der einzeiligen MRZ generiert, die entweder manuell oder mit Hilfe eines Lesegeräts zur optischen Zeichenerkennung (Optical Character Recognition, OCR) eingegeben werden kann. Dabei ist die gemäß Anhang II Nummer 10 für eine einzeilige MRZ definierte BAP-1-Konfiguration anzuwenden.

I.5.2.2
Bedingte erweiterte Zugangskontrolle

Werden sensiblere Daten auf dem Mikrochip gespeichert, so wird der Zugang zu diesen Daten mit Hilfe zusätzlicher Maßnahmen kontrolliert. Die Mechanismen zur erweiterten Zugangskontrolle müssen den in Anhang II Nummer 11 aufgeführten Spezifikationen entsprechen.

I.5.3
Public Key Infrastructure (PKI) für Führerscheine, die einen Mikrochip enthalten

Die in Artikel 6 genannte zentrale Ansprechstelle trifft gemäß Anhang A der ISO-Norm 18013-3 die auf nationaler Ebene erforderlichen Vorkehrungen für die Verwaltung der öffentlichen Schlüssel.

I.6
DATENDARSTELLUNG

I.6.1
Formatierung der Daten in DG 1

TagLWertKodierungO/F
61VDG1 Datenelemente (geschachtelt)
TagLWert
5F 01VNummer der TypgenehmigungansO
5F 02VZusammengesetztes Datenobjekt aus demografischen DatenelementenO
TagLWert
5F 033Ausstellungsmitgliedstaata3O
5F 04VNachname(n) des InhabersasO
5F 05VVorname(n) des InhabersasO
5F 064Geburtsdatum (TTMMJJJJ)n8O
5F 07VGeburtsortansO
5F 083Staatsangehörigkeita3F
5F 091GeschlechtM/W/UO
5F 0A4Ausstellungsdatum des Führerscheins (TTMMJJJJ)n8O
5F 0B4Ablaufdatum des Führerscheins (TTMMJJJJ)n8O
5F 0CVAusstellende BehördeansO
5F 0DVVerwaltungsnummer (nicht Dokumentennummer)ansF
5F 0EVDokumentennummeranO
5F 0FVWohnort, Wohnsitz oder PostanschriftansF
7F 63VZusammengesetztes Datenobjekt aus Fahrzeugklassen/Beschränkungen/BedingungenO
TagLWert (wie nachstehend definiert kodiert)
021Zahl der Klassen/Beschränkungen/BedingungenNO
87VKlasse/Beschränkung/BedingungansO
87VKlasse/Beschränkung/BedingungansF
87VKlasse/Beschränkung/BedingungansF

I.6.2
Logisches Aufzeichnungsformat

Die Kategorien der Fahrzeuge, Beschränkungen und Bedingungen werden in einem Datenobjekt zusammengestellt, das die in folgender Tabelle angegebene Struktur aufweist:
Fahrzeugklasse (Code)AusstellungsdatumAblaufdatumCodeZeichenWert
Dabei gilt:

Die Fahrzeugklassen werden anhand der in Artikel 4 der Richtlinie 2006/126/EG festgelegten Codes (wie AM, A1, A2, A, B1, B usw.) angegeben.

Das Ausstellungsdatum wird in der Form TTMMJJJJ (Tag in zwei Ziffern, gefolgt vom Monat in zwei Ziffern, gefolgt vom Jahr in vier Ziffern) für die Fahrzeugklasse angegeben.

Das Ablaufdatum wird in der Form TTMMJJJJ (Tag in zwei Ziffern, gefolgt vom Monat in zwei Ziffern, gefolgt vom Jahr in vier Ziffern) für die Fahrzeugklasse angegeben.

Code, Zeichen und Wert betreffen zusätzliche Informationen oder Beschränkungen hinsichtlich der Fahrzeugklasse oder des Fahrers.

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