ANHANG III VO (EU) 2012/392

Technische Unterlagen

1.
Die in Artikel 3 Buchstabe c genannten technischen Unterlagen umfassen:

a)
Name und Anschrift des Lieferanten;
b)
eine allgemeine, für eine eindeutige und unmittelbare Identifizierung ausreichende Beschreibung des Haushaltswäschetrocknermodells;
c)
gegebenenfalls die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen;
d)
gegebenenfalls andere Normen oder technische Spezifikationen, die angewandt wurden;
e)
Name und Unterschrift der für den Lieferanten zeichnungsberechtigten Person;
f)
folgende technische Parameter für Messungen:

i)
für elektrisch beheizte Haushaltswäschetrockner:

Energieverbrauch (Edry, Edry½, Egdry, Egdry½, Egdry,a, Egdry½,a) des Standard-Baumwollprogramms bei vollständiger Befüllung und Teilbefüllung;

für gasbeheizte Haushaltswäschetrockner:

    gewichteter jährlicher Energieverbrauch (AEC(Gas)), auf eine Dezimalstelle aufgerundet; dieser ist anzugeben als: Energieverbrauch von „X” kWh-Gas/Jahr auf der Grundlage von 160 Trocknungszyklen für das Standard-Baumwollprogramm bei vollständiger Befüllung und Teilbefüllung. Der tatsächliche Energieverbrauch je Zyklus hängt von der Art der Nutzung des Geräts ab.

    und

    gewichteter jährlicher Energieverbrauch (AEC(Gas)el), auf eine Dezimalstelle aufgerundet; dieser ist anzugeben als: Energieverbrauch von „X” kWh/Jahr auf der Grundlage von 160 Trocknungszyklen für das Standard-Baumwollprogramm bei vollständiger Befüllung und Teilbefüllung sowie des Verbrauchs der Betriebsarten mit geringer Leistungsaufnahme. Der tatsächliche Energieverbrauch je Zyklus hängt von der Art der Nutzung des Geräts ab.;

ii)
Leistungsaufnahme im Aus-Zustand und Leistungsaufnahme im unausgeschalteten Zustand;
iii)
Programmdauer des „Standard-Baumwollprogramms bei vollständiger Befüllung” (Tdry) sowie des „Standard-Baumwollprogramms bei Teilbefüllung” (Tdry½) in Minuten, auf die nächste ganze Minute auf- oder abgerundet;
iv)
Dauer des unausgeschalteten Zustands, falls der Haushaltswäschetrockner mit Leistungssteuerung ausgerüstet ist;
v)
falls der Haushaltswäschetrockner ein Kondensationswäschetrockner ist, die durchschnittliche Kondensationseffizienz Cdry des Standard-Baumwollprogramms bei vollständiger Befüllung und die durchschnittliche Kondensationseffizienz des Standard-Baumwollprogramms bei Teilbefüllung Cdry½;
vi)
Schallleistungspegel;

g)
die Ergebnisse von Berechnungen gemäß Anhang VII.

2.
Wurden die in den technischen Unterlagen enthaltenen Angaben für ein bestimmtes Haushaltswäschetrocknermodell durch Berechnung auf der Grundlage der Auslegung oder durch Extrapolation ausgehend von gleichwertigen Haushaltswäschetrocknern oder durch beides ermittelt, sind in den Unterlagen Einzelheiten zu den Berechnungen oder Extrapolationen oder zu beiden sowie zu den Tests, die von den Lieferanten zur Überprüfung der Genauigkeit der Berechnungen durchgeführt werden, anzugeben. Die Informationen müssen auch eine Liste aller anderen gleichwertigen Haushaltswäschetrocknermodelle umfassen, bei denen die Angaben auf dieselbe Weise ermittelt wurden.

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