Präambel VO (EU) 2012/410
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 36/2012(1), insbesondere auf Artikel 32 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Der Rat hat am 18. Januar 2012 die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 erlassen.
- (2)
- Angesichts der ernsten Lage in Syrien und gemäß dem Durchführungsbeschluss 2012/256/GASP vom 14. Mai 2012 des Rates zur Durchführung des Beschlusses 2011/782/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen in Syrien(2) sollten weitere Personen und Organisationen in die in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden.
- (3)
- Außerdem sollten die Angaben zu drei der in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgeführten Personen auf den neuesten Stand gebracht werden; eine Person sollte dort nicht mehr aufgeführt werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 16 vom 19.1.2012, S. 1.
- (2)
Siehe Seite 9 dieses Amtsblatts.
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