ANHANG VO (EU) 2012/412
Der folgende Eintrag mit Ziffer 61 wird in der Tabelle in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 hinzugefügt.
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Darf nicht in Erzeugnissen oder Bestandteilen davon in Konzentrationen von über 0,1 mg/kg verwendet werden. Erzeugnisse oder deren Bestandteile, die DMF in einer Konzentration von über 0,1 mg/kg enthalten, dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden. |
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