ANHANG VO (EU) 2012/412

Der folgende Eintrag mit Ziffer 61 wird in der Tabelle in Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 hinzugefügt.

61.
Dimethylfumarat (DMF)

    CAS-Nr.: 624-49-7

    EC 210-849-0

Darf nicht in Erzeugnissen oder Bestandteilen davon in Konzentrationen von über 0,1 mg/kg verwendet werden.

Erzeugnisse oder deren Bestandteile, die DMF in einer Konzentration von über 0,1 mg/kg enthalten, dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.