Artikel 15 VO (EU) 2012/433

Bezeichnete Stelle

Die Agentur ist die bezeichnete Stelle für den Empfang, die Übermittlung und die Weiterleitung der in den Artikeln 29, 30, 32, 33, 34, 36 und 43 der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 genannten Informationen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.