Artikel 15 VO (EU) 2012/433
Bezeichnete Stelle
Die Agentur ist die bezeichnete Stelle für den Empfang, die Übermittlung und die Weiterleitung der in den Artikeln 29, 30, 32, 33, 34, 36 und 43 der Verordnung (EU) Nr. 1236/2010 genannten Informationen.
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