ANHANG XII VO (EU) 2012/433

VERTRAULICHE BEHANDLUNG ELEKTRONISCHER DATEN

Die Mitgliedstaaten ergreifen bei der Übertragung und beim Empfang elektronischer Daten die notwendigen Maßnahmen, um die in den von der NEAFC verabschiedeten Empfehlungen festgelegten Vertraulichkeits- und Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.