Artikel 32 VO (EU) 2012/44

Sperrgebiete für Ringwadenfischerei

Die Ringwadenfischerei auf Großaugenthun und Gelbflossenthun ist in den folgenden Gebieten der Hohen See verboten:

a)
in den internationalen Gewässern, die durch die Grenzen der AWZ Indonesiens, Palaus, Mikronesiens und Papua-Neuguineas abgegrenzt sind;
b)
in den internationalen Gewässern, die durch die Grenzen der AWZ Mikronesiens, der Marshallinseln, Naurus, Kiribatis, Tuvalus, Fidschis, der Salomonen und Papua-Neuguineas abgegrenzt sind.

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