Artikel 32 VO (EU) 2012/44
Sperrgebiete für Ringwadenfischerei
Die Ringwadenfischerei auf Großaugenthun und Gelbflossenthun ist in den folgenden Gebieten der Hohen See verboten:
- a)
- in den internationalen Gewässern, die durch die Grenzen der AWZ Indonesiens, Palaus, Mikronesiens und Papua-Neuguineas abgegrenzt sind;
- b)
- in den internationalen Gewässern, die durch die Grenzen der AWZ Mikronesiens, der Marshallinseln, Naurus, Kiribatis, Tuvalus, Fidschis, der Salomonen und Papua-Neuguineas abgegrenzt sind.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.