Artikel 39 VO (EU) 2012/44
Inkrafttreten und Geltung
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Januar 2012.
Artikel 9 gilt jedoch ab dem 1. Februar 2012.
Die Fangmöglichkeiten oder -verbote für den CCAMLR-Übereinkommensbereich gemäß den Artikeln 20, 21 und 22 und den Anhängen IE und V gelten ab dem Beginn der jeweils für diese Fangmöglichkeiten oder -verbote festgesetzten Anwendungszeiträume.
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