Artikel 39 VO (EU) 2012/44

Inkrafttreten und Geltung

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 1. Januar 2012.

Artikel 9 gilt jedoch ab dem 1. Februar 2012.

Die Fangmöglichkeiten oder -verbote für den CCAMLR-Übereinkommensbereich gemäß den Artikeln 20, 21 und 22 und den Anhängen IE und V gelten ab dem Beginn der jeweils für diese Fangmöglichkeiten oder -verbote festgesetzten Anwendungszeiträume.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.