ANHANG VI VO (EU) 2012/44

IOTC-ÜBEREINKOMMENSBEREICH

1.
Höchstzahl der EU-Schiffe, die im IOTC-Übereinkommensbereich tropischen Thunfisch fangen dürfen

Mitgliedstaat Höchstanzahl Schiffe Kapazität (BRZ)
Spanien 22 61364
Frankreich 22 33604
Portugal 5 1627
Union 49 96595

2.
Höchstzahl der EU-Schiffe, die im IOTC-Übereinkommensbereich Schwertfisch und Weißen Thun fangen dürfen

Mitgliedstaat Höchstanzahl Schiffe

Kapazität

(BRZ)

Spanien 27 11590
Frankreich 41 5382
Portugal 15§ 6925
Vereinigtes Königreich 4 1400
Union 87 25297

3.
Die in Nummer 1 aufgeführten Schiffe dürfen im IOTC-Übereinkommensbereich auch Schwertfisch und Weißen Thun fangen.
4.
Die in Nummer 2 aufgeführten Schiffe dürfen im IOTC-Übereinkommensbereich auch Tropischen Thunfisch fangen.

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