ANHANG VO (EU) 2012/455
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
---|---|---|
(1) | (2) | (3) |
Eine Ware mit folgender Zusammensetzung (GHT):
Die Ware besteht aus Käseblöcken oder -stangen, die in mehreren Schritten umhüllt und sodann verpackt und eingefroren werden. Sie enthält Kräuter und Gewürze und ist nicht gekocht oder vorgebacken. Die Ware ist gefroren und im Allgemeinen in Kunststoffbeutel eingeschweißt und/oder in Pappkartons verpackt. Vor dem Verzehr wird sie in Öl frittiert, um als warmer Imbiss serviert zu werden. |
21069098 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 2106, 210690 und 21069098. Bestimmendes Merkmal der Ware ist die Umhüllung, die mehr als 50 GHT ausmacht. Eine Einreihung in Kapitel 04 ist somit ausgeschlossen, da die Ware nicht mehr den Charakter von Käse hat. Die Ware ist daher als Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in den KN-Code 21069098 einzureihen. |
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.