ANHANG VO (EU) 2012/465

Die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 wird wie folgt geändert:

1.
Anhang X wird wie folgt geändert:

a)
Im Abschnitt „NIEDERLANDE” erhält Buchstabe a folgende Fassung:

a)
Gesetz über Arbeits- und Beschäftigungsbeihilfen für junge Menschen mit Behinderungen vom 24. April 1997 (Wet Wajong);

b)
im Abschnitt „VEREINIGTES KÖNIGREICH”

i)
wird Buchstabe c gestrichen;
ii)
wird der folgende Buchstabe angefügt:

e)
einkommensabhängige Beschäftigungs- und Unterstützungsbeihilfe (Employment and Support Allowance Income-related — Welfare Reform Act 2007 und Welfare Reform Act (Northern Ireland) 2007).

2.
Anhang XI wird wie folgt geändert:

a)
Im Abschnitt „DEUTSCHLAND” erhält Nummer 2 folgende Fassung:

2.
Ungeachtet des Artikels 5 Buchstabe a dieser Verordnung und § 7 SGB VI kann eine Person, die in einem anderen Mitgliedstaat pflichtversichert ist oder eine Altersrente nach den Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats erhält, der freiwilligen Versicherung in Deutschland beitreten.

b)
Im Abschnitt „FRANKREICH” wird Nummer 1 gestrichen.
c)
Der Abschnitt „NIEDERLANDE” wird wie folgt geändert:

i)
In Nummer 1 wird Buchstabe g gestrichen.
ii)
In Nummer 1 wird der folgende Buchstabe wird angefügt:

h)
Für die Zwecke von Artikel 18 Absatz 1 dieser Verordnung haben die in Nummer 1 Buchstabe a Ziffer ii dieses Anhangs genannten Personen, die sich vorübergehend in den Niederlanden aufhalten, Anspruch auf Sachleistungen gemäß dem den eigenen Versicherten gebotenen Versicherungsschutz durch den Träger des Aufenthaltsorts nach Artikel 11 Absätze 1, 2 und 3 und Artikel 19 Absatz 1 des Zorgverzekeringswet (Krankenversicherungsgesetz) sowie auf Sachleistungen nach dem Algemene Wet Bijzondere Ziektekosten (Allgemeines Gesetz über außergewöhnliche Krankheitskosten).

iii)
Nummer 2 wird wie folgt geändert:

a)
In den einleitenden Worten und Buchstabe a wird „(niederländisches Gesetz über die allgemeine Altersversorgung)” durch „(allgemeines Altersrentengesetz)” ersetzt.
b)
In Buchstabe b Unterabsatz 1 werden die Worte „dieser Rechtsvorschriften” durch die Worte „der vorgenannten Rechtsvorschriften” ersetzt.
c)
In Buchstabe g Unterabsatz 2 wird „(niederländisches Gesetz über die allgemeine Witwen- und Waisenversicherung)” durch „(Gesetz über die allgemeine Hinterbliebenenversicherung)” ersetzt.

iv)
Nummer 3 wird wie folgt geändert:

a)
In den einleitenden Worten wird „(niederländisches Gesetz über die allgemeine Hinterbliebenenversicherung)” durch die Worte „(Gesetz über die allgemeine Hinterbliebenenversicherung)” ersetzt.
b)
In Buchstabe d Unterabsatz 1 werden die Worte „diesen Rechtsvorschriften” durch die Worte „den vorgenannten Rechtsvorschriften” ersetzt.

v)
Nummer 4 wird wie folgt geändert:

a)
In Buchstabe a Ziffer i erster Gedankenstrich wird „(Gesetz über Arbeitsunfähigkeitsversicherung)” durch „(Gesetz über die Arbeitsunfähigkeitsversicherung)” ersetzt.
b)
In Buchstabe a Ziffer ii wird „(Gesetz über Arbeitsunfähigkeitsversicherung für Selbständige)” durch „(Gesetz über die Arbeitsunfähigkeitsversicherung von Selbständigen)” ersetzt.

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