Artikel 2 VO (EU) 2012/488
Im Fall von Verstößen, die vor dem 2. Juli 2012 begannen, gilt diese Verordnung für den Teil des Verstoßes, der nach diesem Datum stattfindet.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.