ANHANG I VO (EU) 2012/489

Von den Mitgliedstaaten vorzulegende relevante Informationen für die Bewertung der Auswirkungen der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006

A.
Die Informationen über die Entwicklung des nationalen Marktes für Lebensmittel, denen Vitamine und Mineralstoffe zugesetzt wurden, decken Folgendes ab:

1.
allgemeine Angaben zum nationalen Markt einschließlich des Marktanteils bestimmter Lebensmittel und Lebensmittelkategorien,
2.
Angaben zu Trends bei der Entwicklung des nationalen Marktes.

Die unter den Nummern 1 und 2 genannten Informationen umfassen Angaben zu den Lebensmitteln mit den am häufigsten zugesetzten Vitaminen und Mineralstoffen sowie Angaben zu den Mengen der Vitamine und Mineralstoffe, die den Lebensmitteln zugesetzt wurden. Diese Informationen können kommerziellen Marktberichten, nationalen Überwachungsmaßnahmen sowie anderen einschlägigen und benannten Quellen entnommen werden.

B.
Die Informationen über die Verzehrsmuster bei Lebensmitteln, denen Vitamine und Mineralstoffe zugesetzt wurden, decken Folgendes ab:

1.
Angaben über die Verzehrsmuster bei bestimmten Lebensmitteln und Lebensmittelkategorien, denen Vitamine und Mineralstoffe zugesetzt wurden, für die Bevölkerung und gegebenenfalls für bestimmte Bevölkerungsgruppen, darunter Angaben zu denjenigen Lebensmitteln mit den am häufigsten zugesetzten Vitaminen und Mineralstoffen und Angaben über die Mengen der Vitamine und Mineralstoffe, die den Lebensmitteln zugesetzt wurden;
2.
Angaben aus repräsentativen nationalen Ernährungserhebungen, Daten aus wissenschaftlichen Studien sowie anderen einschlägigen und benannten Quellen, darunter Angaben zur Methodik für Ernährungserhebungen wie die Methodik zur Bewertung von Lebensmitteln sowie zu den bewerteten Untergruppen und Altersgruppen;
3.
Angaben zu allen festgestellten Änderungen bei den allgemeinen Ernährungsgewohnheiten und Trends beim Verzehr von Lebensmitteln, denen Vitamine und Mineralstoffe zugesetzt wurden, insbesondere zu denjenigen Änderungen, die mit dem Geltungsbeginn der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 in Verbindung gebracht werden könnten. Die Mitgliedstaaten stellen detaillierte Informationen zur Grundlage dieser festgestellten Änderungen bereit, darunter die einzelnen Bezugsdaten, anhand deren der vergangene und gegenwärtige Verzehr von Lebensmitteln, denen Vitamine und Mineralstoffe zugesetzt wurden, miteinander verglichen wurde.

C.
Die Informationen über die Mengen der aufgenommenen Vitamine und Mineralstoffe decken Folgendes ab:

1.
Angaben zu den Aufnahmemengen für Vitamine und Mineralstoffe für die Bevölkerung und gegebenenfalls für bestimmte Bevölkerungsgruppen. Diese Informationen sind den unter B.2 dieses Anhangs genannten Datenquellen zu entnehmen;
2.
Angaben zu allen festgestellten Änderungen bei den Aufnahmemengen für Vitamine und Mineralstoffe einschließlich Trends bei den Aufnahmemengen, die mit dem Geltungsbeginn der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 in Verbindung gebracht werden könnten. Die Mitgliedstaaten stellen detaillierte Informationen zur Grundlage dieser festgestellten Änderungen bereit, darunter die einzelnen Bezugsdaten, anhand deren die Aufnahmemengen für Vitamine und Mineralstoffe vor und nach Geltungsbeginn der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 miteinander verglichen wurden.

D.
Die Informationen über den Zusatz anderer Stoffe als Vitamine und Mineralstoffe zu Lebensmitteln decken Folgendes ab:

1.
Angaben zum nationalen Markt für Lebensmittel, denen bestimmte andere Stoffe zugesetzt wurden, einschließlich des Marktanteils bestimmter Lebensmittel und Lebensmittelkategorien;
2.
Angaben zum nationalen Markt für Nahrungsergänzungsmittel nach Maßgabe des Artikels 2 Buchstabe a der Richtlinie 2002/46/EG;
3.
Angaben zu den Stoffen, die Lebensmitteln am häufigsten zugesetzt werden, die sich auf Informationen aus kommerziellen Marktberichten, nationalen Überwachungsmaßnahmen sowie anderen relevanten und benannten Quellen stützen, darunter Angaben zu den Mengen anderer Stoffe, die bestimmten Lebensmitteln und Lebensmittelkategorien zugesetzt wurden;
4.
Angaben zu legislativen und sonstigen nationalen Maßnahmen, die darauf abzielen, die Verwendung anderer Stoffe bei der Herstellung von Lebensmitteln einschließlich Nahrungsergänzungsmitteln einzuschränken oder zu verbieten.

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