ANHANG VO (EU) 2012/491

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Babyflasche aus Kunststoff (Polypropylen), mit Messstrichen.

Die Ware hat eine Höhe von rund 20 cm und ein Fassungsvermögen von 300 ml.

Die Babyflasche ist mit einem Sauger aus Silikon und einer Schutzkappe ausgestattet.

(Siehe Abbildung)(*)

39241000

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3924 und 39241000.

Da die Ware zur Ernährung von Säuglingen verwendet wird, kann sie nicht als Transport- oder Verpackungsmittel angesehen werden. Einreihung in die Position 3923 ist daher ausgeschlossen.

Kindersaugflaschen gelten unabhängig vom Material allgemein als „Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch” (siehe HS-Erläuterungen zur Position 7013 Nummer 1). Einreihung in die Unterposition 39249000 ist daher ausgeschlossen.

Die Ware ist daher in den KN-Code 39241000 einzureihen.

Fußnote(n):

(*)

Die Abbildung dient nur zur Information.

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