ANHANG III VO (EU) 2012/493
Methode für die Berechnung der Recyclingquote des Cadmiumgehalts
- 1.
-
Die Recyclingquote des Cadmiumgehalts wird wie folgt berechnet:
R , [m %]Cd = × 100Σ m Cd output m Cd input Dabei ist
- RCd=
- die berechnete Quote des recycelten Cadmiums (Cd) aus einem Recyclingverfahren für die Zwecke von Artikel 12 Absatz 4 der Richtlinie 2006/66/EG [in m%];
- mCd Output=
- die Masse des Cadmiums in den anrechenbaren Outputfraktionen ist der Cadmiumgehalt in diesen durch das Recycling von Nickel-Cadmium-Batterien und -Akkumulatoren pro Kalenderjahr erzeugten Fraktionen [in Tonnen];
- mCd=
- die Masse des Cadmiums in der dem Batterie-Recyclingverfahren zugeführten Inputfraktion, definiert als Produkt aus dem Jahresdurchschnitt des Cadmiumgehalts der Nickel-Cadmium-Altbatterien und Altakkumulatoren und der pro Kalenderjahr zugeführten Masse von Nickel-Cadmium-Batterien und -Akkumulatoren [in Tonnen].
- 2.
- Das am Ende des Recyclingverfahrens in der Outputfraktion Schlacke enthaltene Cadmium (Cd) wird bei der Recyclingquote des Cadmiumgehalts nicht berücksichtigt.
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