ANHANG III VO (EU) 2012/493

Methode für die Berechnung der Recyclingquote des Cadmiumgehalts

1.
Die Recyclingquote des Cadmiumgehalts wird wie folgt berechnet:

RCd = Σ mCd outputmCd input × 100, [m %]

Dabei ist

RCd=
die berechnete Quote des recycelten Cadmiums (Cd) aus einem Recyclingverfahren für die Zwecke von Artikel 12 Absatz 4 der Richtlinie 2006/66/EG [in m%];
mCd Output=
die Masse des Cadmiums in den anrechenbaren Outputfraktionen ist der Cadmiumgehalt in diesen durch das Recycling von Nickel-Cadmium-Batterien und -Akkumulatoren pro Kalenderjahr erzeugten Fraktionen [in Tonnen];
mCd=
die Masse des Cadmiums in der dem Batterie-Recyclingverfahren zugeführten Inputfraktion, definiert als Produkt aus dem Jahresdurchschnitt des Cadmiumgehalts der Nickel-Cadmium-Altbatterien und Altakkumulatoren und der pro Kalenderjahr zugeführten Masse von Nickel-Cadmium-Batterien und -Akkumulatoren [in Tonnen].

2.
Das am Ende des Recyclingverfahrens in der Outputfraktion Schlacke enthaltene Cadmium (Cd) wird bei der Recyclingquote des Cadmiumgehalts nicht berücksichtigt.

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