ANHANG IV VO (EU) 2012/493

Meldung der Recyclingeffizienzen für Blei-Säure-Batterien und -Akkumulatoren

1.
Zu den Blei-Säure-Batterien und -Akkumulatoren, die dem Recyclingverfahren zugeführt werden, sind folgende Angaben zu machen:

Anmerkungen:

Recyclingeffizienz eines Batterie-Recyclingverfahrens (Blei-Säure-Batterien)
Kalenderjahr
Anlage(1)
Name
Straße
Stadt
Land
Kontaktperson
E-Mail
Tel.
Beschreibung des gesamten Batterie-Recyclingverfahrens(2):
Input des gesamten Batterie-Recyclingverfahrens(3)
Beschreibung der Altbatterien und -akkumulatoren

Abfallschlüssel nach dem Europäischen Abfallverzeichnis

(fakultativ)

Masse(4) Zusammensetzung des Inputs mInput
t/a Element oder Verbindung Masse-% [t/a]
Elemente oder Verbindungen, die kein Bestandteil der Inputfraktion sind
Verunreinigungen(8)
Außengehäuse von Batteriesätzen
Wasser (H2O)
Sonstige
Elemente oder Verbindungen, die Bestandteil der Inputfraktion sind
Blei (Pb)
Schwefelsäure (H2SO4)
Kunststoffe
Sonstige
mInput, insgesamt (5)
mOutput, Pb (5)
mOutput, insgesamt (5)
Recyclingeffizienz (RE)(6): mOutput/mInput Masse-%
Recyclingquote des Bleigehalts (RPb)(7): mPb Output/mPb Input Masse-%

2.
Zu den Einzelschritten des Recyclingverfahrens für Blei-Säure-Batterien und -Akkumulatoren sind folgende Angaben zu machen:

Anmerkungen:

Verfahrensschritt 1
Kalenderjahr
Anlage(9)
Name
Straße
Stadt
Land
Kontaktperson
E-Mail
Tel.
Beschreibung des einzelnen Verfahrensschritts
Input (Altbatterien oder Fraktionen von Altbatterien)(10) Output
1.
Zwischenfraktionen (11)
2.
Endgültige Outputfraktionen, anrechenbar als recycelt (14)
Beschreibung des Inputs

Abfallschlüssel nach dem Europäischen Abfallverzeichnis

(fakultativ)

Masse
t/a
Beschreibung der Fraktion

Abfallschlüssel nach dem Europäischen Abfallverzeichnis

(fakultativ)

Masse(12) Weitere Behandlung Empfänger(13) Weiterer Verfahrensschritt
t/a Name
1_1
1_2
1_3
1_4
1_5
1_6
1_7
1_8
1_9
1_10
Element oder Verbindung(15) Fraktion (kein Abfall), die das Element oder die Verbindung enthält Konzentration des Elements oder der Verbindung in der Fraktion Aus Batterie-Input stammende Masse des Elements oder der Verbindung Verbleib der Fraktion
Masse-% t/a
mOutput, Pb
mOutput, gesamt

Fußnote(n):

(1)

Anlage, in der die Altbatterien und Altakkumulatoren nach der Sammlung und einer eventuellen Sortierung und Vorbereitung auf das Recycling behandelt werden.

(2)

Beschreibung des vollständigen Batterie-Recyclingverfahrens unabhängig davon, ob es in einer oder mehreren Anlagen durchgeführt wird (mit Beschreibung der einzelnen Recyclingschritte und ihrer Outputfraktionen).

(3)

Beschreibung der nach der Sammlung und einer eventuellen Sortierung und Vorbereitung auf das Recycling übernommenen Altbatterien und Altakkumulatoren.

(4)

Feuchtmasse der nach Sammlung und einer eventuellen Sortierung und Vorbereitung auf das Recycling übernommenen Altbatterien und Altakkumulatoren (zur Berechnung der Recyclingeffizienz sind die im Feld „Zusammensetzung des Inputs” angegebene Masse der abgetrennten Verunreinigungen und der Außengehäuse von Batteriesätzen sowie der Wassergehalt abzuziehen).

(5)

Datenübernahme aus Anhang IV Punkt 2.

(6)

Mit der Formel für RE auf Grundlage der in Anhang IV Punkt 2 gemeldeten Daten berechnet.

(7)

Mit der Formel für RPb auf Grundlage der in Anhang IV Punkt 2 gemeldeten Daten berechnet.

(8)

Beispiele für Verunreinigungen sind Kunststoff, Ebonit-Stücke, Gegenstände/Teile aus Eisen, Fasern aus Elektronikschrott und geschmolzenes Aluminium.

(9)

Anlage, die den einzelnen Verfahrensschritt durchführt.

(10)

Bei Schritt 1 ist der Input mit dem des gesamten Batterie-Recyclingverfahrens identisch.

Für die folgenden Schritte ist der Input gleich den Zwischenfraktionen des vorigen Verfahrensschrittes.

(11)

Zwischenfraktionen = Fraktionen, die einem oder mehreren Folgeschritten des Recyclingverfahrens zugeführt werden.

(12)

Ergibt sich aus dem Batterie-Input (Trockenmasse).

(13)

Anlage, an die die Zwischenfraktion übergeben wird oder — wenn der weitere Verfahrensschritt intern durchgeführt wird — dieselbe wie unter 1.

(14)

Endgültige anrechenbare Outputfraktionen sind solche, die kein Abfall mehr sind und ohne weitere Behandlung für ihren ursprünglichen Zweck oder für andere Zwecke eingesetzt werden, jedoch unter Ausschluss der energetischen Verwertung; siehe auch die Beispiele in Anhang I Punkt 5.

(15)

Elemente und Verbindungen, die Bestandteile des Batterie-Inputs waren (Altbatterien). Siehe die besonderen Bestimmungen und die Beispiele in Anhang I Punkt 5. Zu Blei (Pb) in Schlacke siehe die Bestimmung in Anhang II Punkt 2. Blei ist als „Pb” einzutragen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.