Artikel 2 VO (EU) 2012/529
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie wird am Tag des Beitritts der Russischen Föderation zur Welthandelsorganisation wirksam. Diesbezüglich wird die Kommission eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichen, in der sie diesen Tag bezeichnet.
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