Artikel 22 VO (EU) 2012/531

Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gilt ab diesem Tag, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist.

Ihre Geltungsdauer endet am 30. Juni 2022.

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