Artikel 22 VO (EU) 2012/531
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und gilt ab diesem Tag, soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist.
Ihre Geltungsdauer endet am 30. Juni 2022.
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