Artikel 3 VO (EU) 2012/547

Ökodesign-Anforderungen

Die Mindesteffizienzanforderungen und die Informationsanforderungen in Bezug auf Wasserkreiselpumpen sind in Anhang II aufgeführt.

Die Ökodesign-Anforderungen treten nach folgendem Zeitplan in Kraft:

1.
ab dem 1. Januar 2013 müssen Wasserpumpen mindestens den in Anhang II Nummer 1 Buchstabe a festgelegten Wirkungsgrad aufweisen;
2.
ab dem 1. Januar 2015 müssen Wasserpumpen mindestens den in Anhang II Nummer 1 Buchstabe b festgelegten Wirkungsgrad aufweisen;
3.
ab dem 1. Januar 2013 müssen die zu Wasserpumpen bereitgestellten Informationen den in Anhang II Nummer 2 aufgeführten Anforderungen entsprechen.

Die Einhaltung der Ökodesign-Anforderungen wird anhand der in Anhang III aufgeführten Vorgaben gemessen und berechnet.

Für andere in Anhang I Teil 1 der Richtlinie 2009/125/EG genannte Ökodesign-Parameter sind keine Ökodesign-Anforderungen erforderlich.

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