Artikel 7 VO (EU) 2012/547
Überprüfung
Spätestens vier Jahre nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung überprüft die Kommission die Verordnung unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und übermittelt dem Konsultationsforum die Ergebnisse dieser Überprüfung. Ziel der Überprüfung ist die Annahme eines erweiterten Produktkonzepts.
Die Kommission überprüft die bei der Berechnung der Energieeffizienz angewandten Toleranzen vor dem 1. Januar 2014.
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