ANHANG VO (EU) 2012/553
Warenbezeichnung | Einreihung (KN-Code) | Begründung |
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(1) | (2) | (3) |
Ware aus anderem als nicht rostendem Stahl, ohne Gewinde, mit Sechskantkopf, mit einer Zugfestigkeit von 1040 MPa und Abmessungen von 160 mm (Länge), 32 mm (Kopfgröße) und 16 mm (Schaftdurchmesser). Die Ware wird nach der Gestellung zu einer fertigen Ware der Position 7318 weiter verarbeitet. |
73181589 |
Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur 1, 2 a und 6 und gemäß dem Wortlaut der KN-Codes 7318, 731815 und 73181589. Da die Ware unmittelbar nicht verwendet werden kann, ungefähr die Form der fertigen Ware aufweist und nur zur Herstellung einer fertigen Ware der Position 7318 verwendet werden kann, ist sie als unfertige Ware im Sinne der Allgemeinen Vorschrift (AV) 2 a) bzw. als Rohling anzusehen (siehe auch die HS-Erläuterung zur AV 2 a) Ziffer II und zu Position 7318, Teil A), fünfter Absatz). Aufgrund ihrer objektiven Merkmale, wie Form, Sechskantkopf und Zugfestigkeit, ist sie als unfertige Ware des KN-Codes 73181589 anzusehen. Die Ware ist daher in den KN-Code 73181589 einzureihen. |
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