ANHANG VO (EU) 2012/554

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Ein dekorativer Zweig aus künstlichen Blumen (Weihnachtssternen), künstlichem Blattwerk und künstlichen Früchten (Nadelgehölzzweigen und -beeren). Er ist aus broschiertem Spinnstoff, Kunststoff und einem Metalldraht gefertigt.

Die Ware wird als Kerzendekoration verwendet. Sie ist ohne Kerze und ohne Kerzenhalter aufgemacht.

(*) Siehe Abbildung.

67029000

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6702 und 67029000.

Der Zweig ist nicht als Festartikel der Position 9505 anzusehen, da er nicht ausschließlich als Festartikel entworfen, angefertigt und anerkannt wird. Er enthält keine Aufdrucke, Verzierungen, Symbole oder Inschriften und ist folglich auch nicht für einen spezifischen festlichen Anlass bestimmt (siehe auch KN-Erläuterungen zu Position 9505).

Eine Einreihung der Ware als Festartikel in Position 9505 ist daher ausgeschlossen.

Sie ist daher als Ware aus künstlichen Blumen, künstlichem Blattwerk und künstlichen Früchten aus anderen Stoffen in den KN-Code 67029000 einzureihen.

Fußnote(n):

(*)

Die Abbildung dient nur zur Information.

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