Präambel VO (EU) 2012/555

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 184/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die gemeinschaftliche Statistik der Zahlungsbilanz, des internationalen Dienstleistungsverkehrs und der Direktinvestitionen(1), insbesondere auf Artikel 10,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Mit der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 wurde ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Erstellung von Statistiken der Union über die Zahlungsbilanz, den internationalen Dienstleistungsverkehr und die Direktinvestitionen geschaffen.
(2)
Es ist erforderlich, die Datenanforderungen und Definitionen der Verordnung (EG) Nr. 184/2005 unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und technischer Änderungen zu aktualisieren, und sie dabei in Einklang mit internationalen Normen zu bringen, die die Erstellung der Statistiken über die Zahlungsbilanz, den internationalen Dienstleistungsverkehr und die Direktinvestitionen regeln.
(3)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Zahlungsbilanzausschusses —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 5 vom 8.2.2005, S. 23.

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