Artikel 46 VO (EU) 2012/601
Flankierende Emissionsberechnung
Flankierend zur Emissionsbestimmung anhand einer auf Messung beruhenden Methodik berechnet der Anlagenbetreiber die Jahresemissionen der betreffenden Treibhausgase für dieselben Emissionsquellen und Stoffströme, ausgenommen Emissionen von Distickstoffoxid (N2O) aus der Salpetersäureherstellung und in ein Transportnetz oder eine Speicherstätte weitergeleitete Treibhausgasemissionen.
Die Anwendung von Ebenenmethodiken ist nicht erforderlich.
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