Artikel 76 VO (EU) 2012/601

Aufhebung der Entscheidung 2007/589/EG und Übergangsbestimmungen

(1) Die Entscheidung 2007/589/EG wird aufgehoben.

(2) Die Bestimmungen der Entscheidung 2007/589/EG gelten weiterhin für die Überwachung von, Berichterstattung über und Prüfung von vor dem 1. Januar 2013 auftretenden Emissionen und gegebenenfalls anfallenden Tätigkeitsdaten.

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