Artikel 2 VO (EU) 2012/627

Die teilweise Interimsüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Säcke und Beutel aus Kunststoffen mit Ursprung in der Volksrepublik China und in Thailand, die derzeit unter den KN-Codes ex39232100, ex39232910 und ex39232990 eingereiht werden, wird eingestellt.

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