Artikel 2 VO (EU) 2012/637
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107//2009 ändern oder widerrufen die Mitgliedstaaten erforderlichenfalls bereits geltende Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Repellents (Geruch) tierischen oder pflanzlichen Ursprungs/Tallöl (roh) als Wirkstoffe enthalten, um bis zum 1. Mai 2013 den Anforderungen des Anhangs der vorliegenden Verordnung zu genügen.
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