Präambel VO (EU) 2012/642

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215 Absatz 1,

gestützt auf den Beschluss 2010/231/GASP des Rates vom 26. April 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Somalia(1),

auf gemeinsamen Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Mit der Verordnung (EG) Nr. 147/2003(2) wird das allgemeine Verbot verhängt, Personen, Organisationen oder Einrichtungen in Somalia technische Beratung, Hilfe, Ausbildung, Finanzmittel oder Finanzhilfe im Zusammenhang mit militärischen Aktivitäten zukommen zu lassen.
(2)
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am 22. Februar 2012 die Resolution 2036 (2012) verabschiedet, in der er unter Nummer 22 alle Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen auffordert, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um die direkte oder indirekte Einfuhr von Holzkohle aus Somalia zu verhindern.
(3)
Der Rat hat am 16. Juli 2012 den Beschluss 2012/388/GASP(3) erlassen, um den Beschluss 2010/231/GASP zu ändern und die direkte oder indirekte Einfuhr von Holzkohle aus Somalia in die Union zu verbieten.
(4)
Da diese Maßnahme in den Geltungsbereich des Vertrags fällt, ist für ihre Umsetzung eine Regelung auf Unionsebene erforderlich, insbesondere um ihre einheitliche Anwendung durch die Wirtschaftsbeteiligten in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
(5)
Die Verordnung (EG) Nr. 147/2003 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 105 vom 27.4.2010, S. 17.

(2)

ABl. L 24 vom 29.1.2003, S. 2.

(3)

Siehe Seite 38 dieses Amtsblatts.

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