Artikel 24c EMIR (VO (EU) 2012/648)

Beschlussfassung im CCP-Aufsichtsausschuss

Der CCP-Aufsichtsausschuss fasst seine Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzes den Ausschlag.

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