Artikel 25o EMIR (VO (EU) 2012/648)

Änderungen des Anhangs IV

Um den Entwicklungen auf den Finanzmärkten Rechnung zu tragen, wird der Kommission die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 82 in Bezug auf Maßnahmen zur Änderung des Anhangs IV delegierte Rechtsakte zu erlassen.

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