Präambel VO (EU) 2012/665
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION –
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft(1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Im Einklang mit Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 454/2011 der Kommission vom 5. Mai 2011 über die Technische Spezifikation für die Interoperabilität (TSI) zum Teilsystem „Telematikanwendungen für den Personenverkehr” des transeuropäischen Eisenbahnsystems(2) hat die Europäische Eisenbahnagentur ein Verfahren für die Kontrolle von Änderungen der in Anhang III der Verordnung genannten technischen Unterlagen eingeführt. Infolgedessen legte die Europäische Eisenbahnagentur am 20. Dezember 2011 eine Empfehlung für die Änderung des Anhangs III der Verordnung (EU) Nr. 454/2011 vor, um die Verweise auf die entsprechend dem Änderungskontrollverfahren geänderten technischen Unterlagen anzupassen.
- (2)
- Die Verordnung (EU) Nr. 454/2011 sollte daher entsprechend geändert werden.
- (3)
- Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des nach Artikel 29 Absatz 1 der Richtlinie 2008/57/EG eingesetzten Ausschusses –
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 191 vom 18.7.2008, S. 1.
- (2)
ABl. L 123 vom 12.5.2011, S. 11.
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