Präambel VO (EU) 2012/673

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 36/2012(1), insbesondere auf Artikel 32 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Der Rat hat am 18. Januar 2012 die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 erlassen.
(2)
Angesichts der ernsten Lage in Syrien und gemäß dem Durchführungsbeschluss 2012/424/GASP des Rates vom 23. Juli 2012 zur Durchführung des Beschlusses 2011/782/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Syrien(2) sollten weitere Personen und Organisationen in die in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden –

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 16 vom 19.1.2012, S. 1.

(2)

Siehe Seite 81 dieses Amtsblatts.

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