Präambel VO (EU) 2012/674
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen(1), insbesondere auf Artikel 37,
nach Anhörung der betroffenen Staaten,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Anhang IIIA der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen wurde zwecks Aufnahme bestimmter Abfallgemische mit der Verordnung (EU) Nr. 664/2011 der Kommission vom 11. Juli 2011(2) geändert. Folglich ersuchte die Kommission nach Artikel 37 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 schriftlich jeden Staat, für den der OECD-Beschluss(3) nicht gilt, um die schriftliche Bestätigung, dass diese Abfallgemische, deren Ausfuhr nach Artikel 36 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 nicht verboten ist, aus der Europäischen Union zur Verwertung in diesen Staat ausgeführt werden dürfen; außerdem erbat sie Hinweise zum etwaigen Kontrollverfahren, das im Empfängerstaat angewandt würde. Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 der Kommission vom 29. November 2007 über die Ausfuhr von bestimmten in Anhang III oder IIIA der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführten Abfällen, die zur Verwertung bestimmt sind, in bestimmte Staaten, für die der OECD-Beschluss über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen nicht gilt(4), sollte daher geändert werden, um den eingegangenen Antworten Rechnung zu tragen.
- (2)
- Die Kommission erhielt aus mehreren Ländern zudem weitere Informationen über andere in den Anhängen III oder IIIA der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführte Abfälle. Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 sollte daher entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 190 vom 12.7.2006, S. 1.
- (2)
ABl. L 182 vom 12.7.2011, S. 2.
- (3)
Beschluss C(2001)107 endg. des OECD-Rates zur Änderung des Beschlusses C(92)39 endg. über die Überwachung der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen zur Verwertung.
- (4)
ABl. L 316 vom 4.12.2007, S. 6.
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