ANHANG VO (EU) 2012/696
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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Einlegesohlen, bestehend aus einer flexiblen gegabelten Federspange aus Stahl und einer austauschbaren Pelotte aus verschiedenen Materialien. Die Einlegesohlen werden anhand des Fußabdrucks und des Körpergewichts des Kunden hergestellt. Die Einlegesohlen sollen eine Entlastung der Füße und des ganzen Körpers bewirken. Das Dreipunkt-Stützsystem der Einlegesohle soll Bänder, Sehnen und Muskulatur stützen, bewegen und stärken. Es federt Gehstöße ab, verteilt das Körpergewicht gleichmäßig über den gesamten Fuß und kann die negativen Folgen einer bestehenden Senkfüßigkeit kompensieren. Die Pelotte massiert den Fuß. (*) Siehe Abbildung. |
64069050 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 6406, 640690 und 64069050. Die Einlegesohlen sind nicht zum Korrigieren orthopädischer Leiden bestimmt, da sie nicht speziell an bestimmte zu korrigierende Beeinträchtigungen angepasst sind, sondern sollen das Fuß- und Körpergefühl verbessern und negative Auswirkungen bestehender Probleme kompensieren (siehe Anmerkung 6 zu Kapitel 90). Eine Einreihung der Ware als orthopädischen Apparat in die Position 9021 ist somit ausgeschlossen. Daher sind die Einlegesohlen als herausnehmbare Einlegesohlen in den KN-Code 64069050 einzureihen. |
Fußnote(n):
- (*)
Die Abbildung dient nur zur Information.
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