ANHANG VII VO (EU) 2012/70
CODIERUNG DER BE- UND ENTLADESTELLEN NACH LÄNDERN UND REGIONEN
- 1.
- Die Be- und Entladestellen werden wie folgt codiert:
- a)
- regionale Aufgliederung auf Ebene 3 der Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) für die Mitgliedstaaten;
- b)
- von den betreffenden Drittländern vorgelegte Listen der Verwaltungsbezirke für die Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht Mitgliedstaaten sind, d. h. Island, Liechtenstein und Norwegen;
- c)
- Alpha-2-Codes gemäß ISO 3166 für die übrigen Drittländer. Die am häufigsten verwendeten Codes sind der Tabelle in Nummer 2 Buchstabe b dieses Anhangs zu entnehmen.
- 2.
- Für die Codierung der im Transit durchquerten Länder (Anhang I Teil A2 Nummer 7) sind die folgenden Ländercodes zu verwenden:
- a)
- Alpha-2-Teil der NUTS-Codes gemäß der folgenden Tabelle für die Mitgliedstaaten;
- b)
- Alpha-2-Codes gemäß ISO 3166 für alle übrigen Länder. Die am häufigsten verwendeten Codes sind der folgenden Tabelle zu entnehmen.
TABELLE FÜR DIE LÄNDERCODES
- a)
- Mitgliedstaaten (entsprechend den NUTS-Alpha-2-Ländercodes)
Hinweis: Die Länder sind in der offiziellen EU-Reihenfolge aufgeführt.
Bezeichnung des Landes Code Belgien BE Bulgarien BG Tschechische Republik CZ Dänemark DK Deutschland DE Estland EE Irland IE Griechenland EL Spanien ES Frankreich FR Kroatien HR Italien IT Zypern CY Lettland LV Litauen LT Luxemburg LU Ungarn HU Malta MT Niederlande NL Österreich AT Polen PL Portugal PT Rumänien RO Slowenien SI Slowakei SK Finnland FI Schweden SE Vereinigtes Königreich UK - b)
- Sonstige Länder (Alpha-2-Codes gemäß ISO 3166)
Hinweis: Die Reihenfolge der Länder ergibt sich aus dem Code.
Bezeichnung des Landes Code Albanien AL Bosnien und Herzegowina BA Belarus BY Schweiz CH Island IS Liechtenstein LI Republik Moldau MD Montenegro ME Die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien MK(1) Norwegen NO Russische Föderation RU Serbien RS Türkei TR Ukraine UA
Fußnote(n):
- (1)
Provisorischer Code, der die endgültige Benennung des Landes nicht berührt, die nach Abschluss der laufenden Verhandlungen innerhalb der Vereinten Nationen festgelegt wird.
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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.