Artikel 1 VO (EU) 2012/723

Dem Antrag auf Anerkennung des traditionellen Begriffs „Cream” wird für amerikanische Weinbauerzeugnisse der Kategorie „3. Likörwein” in Anhang XIb der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 stattgegeben. Der Begriff „Cream” wird gemäß den Angaben im Anhang der vorliegenden Verordnung in die elektronische Datenbank „E-Bacchus” aufgenommen.

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