Präambel VO (EU) 2012/742

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 36/2012(1), insbesondere auf Artikel 32 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)
Der Rat hat am 18. Januar 2012 die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 erlassen.
(2)
Gemäß dem Durchführungsbeschluss 2012/478/GASP des Rates vom 16. August 2012 zur Durchführung des Beschlusses 2011/782/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien(2) sollte eine weitere Organisation in die in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 16 vom 19.1.2012, S. 1.

(2)

Siehe Seite 21 dieses Amtsblatts.

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