Artikel 2 VO (EU) 2012/79

Kategorien von Informationen des Austauschs ohne vorheriges Ersuchen

Folgende Kategorien von Informationen sind Gegenstand des automatischen Informationsaustauschs gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 904/2010:

1.
Informationen betreffend nicht im Inland ansässige Steuerpflichtige;
2.
Informationen über neue Fahrzeuge.

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