ANHANG I VO (EU) 2012/79

Einzelheiten bei der Rechnungsstellung im Einklang mit Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 904/2010

1.
Ausstellung einer Rechnung

Artikel 221 Absatz 1 der Richtlinie 2006/112/EG — Möglichkeit, die Ausstellung von Rechnungen vorzuschreiben

Frage 1.
In welchen Fällen müssen Rechnungen ausgestellt werden?
Frage 2.
Handelt es sich in diesen Fällen um eine vereinfachte oder vollständige Rechnungsstellung?

Artikel 221 Absatz 2 der Richtlinie 2006/112/EG — Möglichkeit, die Ausstellung von Rechnungen für von der Mehrwertsteuer befreite Finanzdienstleistungen vorzuschreiben

Frage 3.
Ist die Ausstellung von Rechnungen für von der Mehrwertsteuer befreite Finanz- und Versicherungsdienstleistungen vorgeschrieben?
Frage 4.
Handelt es sich in diesen Fällen um eine vereinfachte oder vollständige Rechnungsstellung?

Artikel 221 Absatz 3 der Richtlinie 2006/112/EG — Möglichkeit, die Steuerpflichtigen bei von der Mehrwertsteuer befreiten Lieferungen von der Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung zu befreien

Frage 5.
Für welche von der Mehrwertsteuer befreiten Lieferungen ist gegebenenfalls die Ausstellung einer Rechnung nicht vorgeschrieben?

2.
Zeitpunkt der Ausstellung einer Rechnung

Artikel 222 der Richtlinie 2006/112/EG — Möglichkeit der Festsetzung von Fristen für die Rechnungsausstellung

Frage 6.
Gibt es eine Frist für die Ausstellung von anderen Rechnungen als solchen für innergemeinschaftliche Lieferungen oder grenzüberschreitende Dienstleistungen mit Verlagerung der Steuerschuldnerschaft?
Frage 7.
Wenn ja, wann muss eine Rechnung ausgestellt werden?

3.
Zusammenfassende Rechnungen

Artikel 223 der Richtlinie 2006/112/EG — Frist für die Ausstellung zusammenfassender Rechnungen

Frage 8.
Können zusammenfassende Rechnungen für Leistungen ausgestellt werden, für die innerhalb eines Zeitraums von mehr als einem Kalendermonat ein Steueranspruch entsteht? Hierbei sind innergemeinschaftliche Lieferungen und grenzüberschreitende Dienstleistungen mit Verlagerung der Steuerschuldnerschaft ausgeschlossen.
Frage 9.
Wenn ja, welches ist diese Frist?

4.
Gutschriftverfahren

Artikel 224 der Richtlinie 2006/112/EG — Möglichkeit, Rechnungen im Namen und im Auftrag des Steuerpflichtigen im Gutschriftverfahren auszustellen

Frage 10.
Gibt es eine Vorschrift, nach der Rechnungen im Namen und im Auftrag des Steuerpflichtigen, der Gegenstände liefert oder Dienstleistungen erbringt, im Gutschriftverfahren auszustellen sind?

5.
Übertragung der Rechnungsstellung auf eine in einem Drittland ansässige Person

Artikel 225 der Richtlinie 2006/112/EG — Möglichkeit, Bedingungen für eine in einem Drittland ansässige Person festzulegen, die Rechnungen im Auftrag von in der EU ansässigen Unternehmen ausstellen

Frage 11.
Unterliegt die Übertragung der Rechnungsstellung auf in einem Drittland ansässige Personen bestimmten Bedingungen?
Frage 12.
Wenn ja, welches sind die Bedingungen?

6.
Inhalt der Rechnungen

Artikel 227 der Richtlinie 2006/112/EG — Vorschrift zur Angabe der MwSt.-Identifikationsnummer des Erwerbers oder Dienstleistungsempfängers

Frage 13.
Muss die MwSt.-Identifikationsnummer des Erwerbers oder Dienstleistungsempfängers in anderen Fällen als der innergemeinschaftlichen Lieferung von Gegenständen oder der Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf der Rechnung angegeben werden?
Frage 14.
Wenn ja, in welchen Fällen ist die MwSt.-Identifikationsnummer des Erwerbers oder Dienstleistungsempfängers auf der Rechnung anzugeben?

Artikel 230 der Richtlinie 2006/112/EG — Angabe der Währung auf der MwSt.-Rechnung

Frage 15.
Muss mitgeteilt werden, wenn ein MwSt.-Betrag unter Verwendung des Kurses der Europäischen Zentralbank in die Landeswährung umgerechnet wird?

Artikel 239 der Richtlinie 2006/112/EG — Verwendung einer Steuerregisternummer

Frage 16.
Wird eine MwSt.-Identifikationsnummer vergeben, wenn der Lieferer oder Dienstleistungsempfänger keine innergemeinschaftlichen Erwerbe, Fernverkäufe bzw. innergemeinschaftliche Lieferungen tätigt?

Artikel 240 der Richtlinie 2006/112/EG — Verwendung einer MwSt.-Identifikationsnummer und einer Steuerregisternummer

Frage 17.
In welchen Fällen müssen die Steuerregisternummer oder die MwSt.-Identifikationsnummer oder beide auf der Rechnung angegeben werden, wenn beide Nummern erteilt wurden?

7.
Auf Papier und elektronisch ausgestellte Rechnungen

Artikel 235 der Richtlinie 2006/112/EG — In einem Drittland elektronisch ausgestellte Rechnungen

Frage 18.
Gibt es Bedingungen für in einem Drittland elektronisch ausgestellte Rechnungen?
Frage 19.
Wenn ja, um welche Bedingungen handelt es sich?

8.
Vereinfachte Rechnungen

Artikel 238 der Richtlinie 2006/112/EG — Verwendung vereinfachter Rechnungen

Frage 20.
In welchen Fällen sind vereinfachte Rechnungen zulässig?

Artikel 226b der Richtlinie 2006/112/EG — Angaben auf der vereinfachten Rechnung

Frage 21.
Welche Angaben müssen vereinfachte Rechnungen enthalten?

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.