Artikel 2 VO (EU) 2012/80

Die Verordnung (EWG) Nr. 2288/83 wird aufgehoben.

Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang III zu lesen.

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