Artikel 1 VO (EU) 2012/841
Der in Anhang I genannte Mikroorganismus, der in die Zusatzstoffkategorie „technologische Zusatzstoffe” und die Funktionsgruppe „Silierzusatzstoffe” einzuordnen ist, wird unter den in diesem Anhang aufgeführten Bedingungen als Zusatzstoff in der Tierernährung zugelassen.
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