ANHANG VO (EU) 2012/844

Form des Antrags gemäß Artikel 2 Absatz 1

Der Antrag ist schriftlich zu stellen, vom Antragsteller zu unterzeichnen und an den berichterstattenden Mitgliedstaat sowie an den mitberichterstattenden Mitgliedstaat zu senden. Der Antrag ist in Kopie der Europäischen Kommission, Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher, 1049 Brüssel, Belgien, der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, Via Carlo Magno 1/A, 43126 Parma, Italien, und den übrigen Mitgliedstaaten zuzusenden.

MUSTER

1.
Angaben zum Antragsteller

1.1.
Name und Anschrift des Antragstellers einschließlich Name der natürlichen Person, die für den Antrag und weitere Verpflichtungen aus dieser Verordnung verantwortlich ist:

1.1.1.
a)
Telefon:
b)
E–Mail-Adresse:
1.1.2.
a)
Ansprechpartner/in:
b)
Ansprechpartner/in 2:

2.
Angaben zur Erleichterung der Identifizierung des Wirkstoffs

2.1.
Von der ISO vorgeschlagener oder angenommener „Common Name” sowie gegebenenfalls Angabe der vom Hersteller produzierten Varianten wie Salze, Ester oder Amine.
2.2.
Chemische Bezeichnung (IUPAC- und CAS-Nomenklatur).
2.3.
(Etwaige) CAS-, CIPAC- und EG-Nummer.
2.4.
Summenformel und Strukturformel, Molekularmasse.
2.5.
Gehalt an reinem Wirkstoff in g/kg, der dem im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission(1) aufgeführten Gehalt nach Möglichkeit entsprechen oder als diesem gleichwertig anerkannt sein sollte.
2.6.
Einstufung und Kennzeichnung des Wirkstoffs gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates(2) (Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt).

3.
Neue Informationen

3.1.
Liste des neuen Datenmaterials, das der Antragsteller gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 mit einer Begründung für seine Notwendigkeit vorzulegen beabsichtigt.
3.2.
Liste neuer Wirbeltierstudien, deren Vorlage beabsichtigt wird.
3.3.
Zeitplan für etwaige neue und laufende Studien.
Der Antragsteller versichert, dass die obengenannten, mit dem Antrag eingereichten Angaben richtig sind. Datum und Unterschrift (des Handlungsbevollmächtigten des unter Punkt 1.1 genannten Antragstellers)

Fußnote(n):

(1)

ABl. L 153 vom 11.6.2011, S. 1.

(2)

ABl. L 353 vom 31.12.2008, S. 1.

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