Artikel 10 VO (EU) 2012/874

Inkrafttreten und Geltung

(1) Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

(2) Sie gilt mit Ausnahme der in Artikel 9 genannten Fälle ab dem 1. September 2013.

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